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Registriert seit: 31.07.2009
Ort: Lehmen
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Als wir unseren Olli bei der Gemeinde angemeldet haben, wies mich der freundliche Herr hinterm Schreibtisch daraufhin, dass unser Hund von der Zahlung der Hundesteuer befreit werden kann, wenn wir den Schwerbehindertenausweis von Regina vorlegen.
In unserer Gemeinde ist dies dann möglich, wenn der Ausweis bescheinigt, dass eine Behinderung von 100 % vorliegt und darüberhinaus die Kennzeichen aG und H vorliegen. Der Hund gilt dann als Behindertenbegleithund, auch wenn er keine entsprechende Ausbildung hat. Zur Begründung gab er an, dass es ausreicht, wenn man davon ausgehen kann, dass es der behinderten Person durch die bloße Anwesenheit des Hundes psyschich besser geht. In aller Regel muss jeder Halter bei seiner Ortsverwaltung nachfragen und entsprechenden Antrag stellen (formlos, bzw. mündlich reicht). Nur der Behindertenausweis muss vorgelegt werden. Was der eine oder andere so an der Steuer spart, darf er dann bestimmt gerne dem RCE spenden Liebe Grüsse Regina und Peter mit Katze Larry, Behindertenbegleithund Olli und Pflegehund Danny |
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Benutzer
Registriert seit: 31.07.2009
Ort: Lehmen
Beiträge: 65
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Auch Danny
braucht keine Hundesteuer zahlen , denn in unserer Gemeinde ist Beamter der Meinung, dass"wenn schon jemand so -gut ist, einen Hund aus einem Tierheim oder dergleichen aufnimmt, damit dieser betreut, versorgt, geschmust, erzogen und irgendwann in sein endgültiges Zuhause vermittelt wird, sollte man diese Menschen nicht mit der Zahlung von Hundesteuer bestrafen!"...scheint ein -Freund zu sein!Regina mit dem ganzen Restrudel, das Fußball guckt/hört/verschläft
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| behindert, behindertenhund, hundesteuer, sparen, steuer |
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